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FÜHRERSCHEIN AB 17 JAHRE. WAS IST ZU BEACHTEN?

Führerschein ab 17 – auch begleitetes Fahren genannt – ermöglicht dir, mit 17 Jahren Kraftfahrzeuge der Klasse B bzw. BE zu führen. Du kannst mit 16½ Jahren mit der Ausbildung beginnen. Nach der bestandenen Prüfung gibt es eine Bescheinigung. Mit dieser kannst du bis zum 18. Geburtstag mit einem der eingetragenen Begleiter Kraftfahrzeuge der Klasse B bzw. BE führen. Die Prüfbescheinigung kannst du dann am 18. Geburtstag gegen einen vollwertigen EU-Führerschein bei der Führerscheinstelle eintauschen.

Allerdings gilt diese Prüfbescheinigung in Deutschland und Österreich, im übrigen Ausland bist du dann wieder nur Mitfahrer.
Die Fahrschüler werden genauso ausgebildet wie jeder andere Bewerber der Klasse B oder BE. Auch bei der Prüfung gibt es keine besonderen Vorschriften.
Die theoretische Prüfung darf man frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 17.Geburtstag ablegen.

Nach bestandener Prüfung erhältst du eine Prüfbescheinigung, in der die Begleitpersonen eingetragen sind. Eingeschlossen sind beim Begleiteten Fahren ab 17 die Führerscheine AM und L. Diese Fahrzeuge dürfen dann ohne Begleitperson gefahren werden, da hier das Mindestalter erreicht ist.

Es empfiehlt sich, gleich beim Antrag von BF 17 die Ausstellung eines Kartenführerscheins mit zu beantragen, damit man den Führerschein am 18. Geburtstag bei der Führerscheinstelle abholen kann.

VORAUSSETZUNGEN
FÜR BEGLEITER
  • Mindestalter 30 Jahre
  • Ununterbrochener Besitz Führerschein Klasse B mind. 5 Jahre
  • Max. 1 Punkt in Flensburg

Die Begleiter müssen in der Prüfbescheinigung eingetragen sein, müssen ihren Führerschein mitführen und dürfen nicht mehr als 0,5 Promille haben.

Die Anzahl der Begleiter ist nicht begrenzt und es können auch später noch weitere Begleiter eingetragen werden, allerdings wird hierfür eine neue Prüfbescheinigung ausgestellt und alles ist wieder mit Gebühren verbunden! Auch hier ist die Unterschrift der Eltern erforderlich.

AUFGABEN
DER BEGLEITER
  • Der Führerschein muss immer mitgeführt werden
  • Die Begleiter sind nicht Fahrzeugführer, sondern Beifahrer
  • Sie sind nicht “Ausbilder” oder “Hilfsfahrlehrer”, sondern Ansprechpartner und Helfer in schwierigen Situationen
  • Sie akzeptieren den Fahrer als verantwortlichen Fahrzeugführer
  • Sie beraten, geben Tipps und Hinweise zum Erlernen einer sicheren Fahrweise
  • Sie sind Kommunikationspartner für den Fahrer während der Fahrt und danach
  • Sie beraten den Fahrer bezüglich sinnvoller Strecken
  • Sie üben mäßigenden Einfluss auf den Fahrer in Belastungs- und Konfliktsituationen aus
  • Sie vermitteln Sicherheit
BF-17 INFORMATIONS­VERANSTALTUNG FÜR BEGLEITER

Bei dieser Veranstaltung sollen die zukünftigen Begleiter über den Sinn des Begleitenden Fahrens informiert werden und Ausblicke über ihr Verhalten als Begleiter vermittelt bekommen. Diese Veranstaltung hat eine Dauer von 90 Minuten. Weitere Informationen und Anmeldung telefonisch unter 06451 24485 oder mobil 0173.4861893.

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Ich bin Partner von STARTHILFE, die dir bei der Finanzierung deines Führerscheins helfen können.