Das neue Punktesystem gilt seit Mai 2014.
Seit dem 1. Mai 2014 werden in Flensburg Punkte anders berechnet. Die Punktevergabe für Verkehrsverstöße erfolgt seitdem nach einem neuen, einfacheren und gerechteren Punktesystem. Dieser Ratgeber zum Flensburger Punktesystem klärt auf und zeigt, wie das aktuelle Punktesystem funktioniert, welcher Sinn dahinter steckt und welche Reformen es gab.
Das neue Punktesystem in Flensburg: Gewichtung von Verstößen
Punkte in Flensburg gibt es im aktuellen Punktesystem nur noch für Verstöße, die sicherheitsgefährdend sind. Im Punktesystem werden die Verstöße je nach Schwere des Verkehrsverstoßes mit 1 bis 3 Punkten geahndet. Maximal dürfen Verkehrsteilnehmer 7 Punkte in Flensburg ansammeln. Bei 8 Punkten müssen sie den Führerschein abgeben.
Die Punktevergabe ist in drei Kategorien unterteilt:
1 Punkt für schwere Ordnungswidrigkeiten
Beispiel: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts. Im neuen Punktesystem gibt es für diese Übertretung der Geschwindigkeit 1 Punkt und ein Fahrverbot von 1 Monat.
2 Punkte für besonders schwere Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot und Straftaten ohne Fahrerlaubnisentzug
Beispiel: Rotlichtverstoß oder Drängeln. Im aktuellen Punktesystem gibt es hierfür 2 Punkte
3 Punkte für Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug
Beispiel: Fahrerflucht. Das Punktesystem sieht hier 3 Punkte vor.
Dieses 3-Punkte-System hat den großen Vorteil, dass es im Vergleich zum vorherigen 7-Punkte-System wesentlich übersichtlicher ist. Zudem ist durch die Reduzierung auf maximal 3 Punkte pro Vergehen die Komplexität von Berechnungen verringert.
Punkte-Tacho: Welche Konsequenzen drohen bei wie vielen Punkten?
- 1 bis 3 Punkte: Vormerkung ohne weitere Maßnahmen, es erfolgt keine Unterrichtung durch das Kraftfahrt-Bundesamt über die Erfassung im Register
- 4 bis 5 Punkte: Ermahnung, Information über Punktestand
- 6 bis 7 Punkte: Verwarnung mit Hinweis auf den drohenden Führerscheinentzug, Fahreignungsseminar
- 8 Punkte: Führerscheinentzug
Für die Entziehung des Führerscheins müssen zunächst alle Maßnahmenstufen im Punktesystem durchlaufen werden.
Wer jedoch im Straßenverkehr eine schwerwiegende Straftat begeht, wie beispielsweise Trunkenheit am Steuer mit mehr als 1,1 Promille, muss den Führerschein nach wie vor sofort abgeben.
Mit Hilfe der drei Maßnahme-Stufen können Betroffene ihren Punktestand recht einfach berechnen und können somit selbst ihren jeweiligen Stand im Fahreignungs-Bewertungssystem ermitteln. Alternativ haben Sie aber auch immer noch die Möglichkeit Ihren Punktestand beim Kraftfahrt-Bundesamt zu erfragen.
So erfahren Sie Ihren Punktestand
Nicht jeder Verkehrsteilnehmer weiß, wie viele Punkte sich aktuell in seiner Verkehrssünderkartei befinden. Besonders, wenn sich der Kfz-Führer im Laufe der Zeit mehrere Vergehen im Straßenverkehr zuschulden kommen lassen hat, kann es undurchsichtig werden. Wurden die Punkte schon gelöscht? Wie viele sind in Flensburg noch vermerkt?
Wie lässt sich der Stand der Punkte in Flensburg in Erfahrung bringen?
Generell gilt, dass jeder den Anspruch auf eine kostenlose Auskunft aus dem Verkehrszentralregister hat. Telefonische Auskünfte in Flensburg zum Punktestand sind jedoch nicht möglich, da aus Gründen des Datenschutzes einige Formalitäten beachtet werden müssen. So können Sie den Antrag schriftlich über den Postweg stellen, mittels Fax ist es ebenfalls nicht möglich.
Mittlerweile besteht aber auch die Möglichkeit über ein Online-Formular auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes Auskunft über sein in Flensburg bestehendes Punktekonto zu bekommen.
Da es sich um persönliche Daten handelt, muss bei der Punkteauskunft sichergestellt werden, dass die Daten kein Unbefugter erhält. Entsprechend müssen alle, die sich über ihren Punktestand informieren wollen, einen Identitätsnachweis erbringen. Dieser erfolgt entweder durch eine gut lesbare Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses – Vorder- und Rückseite müssen kopiert werden – oder man lässt sich seine Unterschrift amtlich beglaubigen. Diese Variante ist aber aufwendiger und zugleich kostenpflichtig.
TIPP: Um einen Antrag zu stellen, besorgen Sie sich am besten beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) das entsprechende Formular, welches sich direkt auf dessen Homepage befindet. Wer schon im Besitz des neuen Personalausweises mit Datenchip ist, kann alternativ online die Auskunft über den Punktestand anfordern. Diese ist – wie bereits erwähnt – kostenlos.
Verjährung: Wann verfallen Punkte in Flensburg?
Verjährung der Punkte im aktuellen Punktesystem soll für jeden verständlich seinDie Punkte für einzelne Verstöße verjähren automatisch für sich, unabhängig von neuen Eintragungen. Die jeweilige Tilgungsfrist steht in Abhängigkeit von der Schwere des zugrunde liegenden Verstoßes. Dabei werden folgende Fristen unterschieden:
- Verjährung eines Verkehrsverstoßes mit 1 Punkt dauert 2,5 Jahre
- Verjährung eines Verkehrsverstoßes mit 2 Punkten dauert 5 Jahre
- Verjährung eines Verkehrsverstoßes mit 3 Punkten dauert 10 Jahre
Das aktuelle Punktesystem hat für Verkehrssünder natürlich den großen Vorteil, dass man bei der jetzigen Regelung genau weiß, wann der eingetragene Verstoß wieder gestrichen wird. So lässt sich besser und einfacher nachvollziehen, wie lange die Punkte des Betroffen im Register gespeichert werden. Eine Hemmung der Punktetilgung gibt es nicht mehr.
Freiwilliger Punkteabbau im aktuellen Punktesystem
Wer im Verkehrszentralregister Punkte hat, hat natürlich auch die Möglichkeit, diese abzubauen. Hierbei gibt es jedoch ein paar Regeln, die im Folgenden erläutert werden.
- Ein freiwilliger Punkteabbau beim neuen Punktesystem ist nur bis zur Stufe „Ermahnung“ möglich, d.h. es dürfen höchstens 5 Punkte auf dem Konto sein.
- Die Bedingung für den Punkteabbau ist die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar. In diesem lässt sich maximal 1 Punkt abbauen.
- Der freiwillige Punkteabbau kann nur einmal innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren gemacht werden.
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